Mitmachen

LANDWIRT/-INNEN

Teilnehmen kann jeder Haupt- und Nebenerwerbsbetrieb oder private Landnutzer/-innen mit Landwirtschaftsflächen innerhalb der Projektgebiete. Wichtig ist, dass die Flächen grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich bzw. mindestens einsehbar sind. Eingefriedete Flächen in der Feldflur zur ausschließlich privaten Nutzung können leider nicht berücksichtigt werden. Bei Teilnahme am Projekt erfolgt eine Vergütung von Mehraufwand und Mindererträgen im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung. Auch Kosten für Saat- und Pflanzgut werden vom Projekt übernommen. Die inhaltliche Ausgestaltung erfolgt nach fachlichen Vorgaben und unter Anleitung durch das Projektpersonal. Dabei findet eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Bewirtschaftenden zu Saatgutmischungen, Ausführungszeiträumen etc. statt.

KOMMUNEN

Eingeladen zur Teilnahme an flächenbezogenen Projektmaßnahmen sind Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte im Projektgebiet. Ziel ist es, Maßnahmen für und mit den Kooperationspartner/-innen umzusetzen. Gemeinsam mit dem Projektteam werden für die jeweiligen Standorte geeignete Maßnahmen, Saat-/Pflanzgutmischungen und landschaftspflegerische Maßnahmen abgestimmt. Außerdem wird erwogen, welche Eigenleistungen erbracht werden können, z. B. je nach personeller und technischer Ausstattung die Vorbereitung von Flächen mit der Bodenfräse. Projektpartner/-innen, die keine geeignete Technik zur Verfügung haben, hilft das Projektteam gerne weiter.

FLÄCHENEIGENTÜMER/-INNEN

Ebenso ansprechen möchten wir private und öffentliche Eigentümer/-innen von Offenlandflächen in der freien Landschaft, z. B. Acker- und Grünlandflächen, Wegegrundstücke, Säume oder Offenlandflächen im Siedlungsbereich. Wichtig ist, dass die Flächen grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich oder mindestens einsehbar sind. Eingefriedete Flächen zur ausschließlich privaten Nutzung oder Privatgärten können leider nicht berücksichtigt werden. Möglich hingegen ist eine Einbeziehung von unternehmenseigenen Flächen oder Vereinsflächen, die gut einsehbar und repräsentativ sowie einem erweiterten Personenkreis zugänglich sind (z. B. sicht- und nutzbare Flächen für Kund/-innen, Mitarbeitende, Vereinsmitglieder).